Osmanische Herberge

Bismillahi-Rahmani-Rahim – Im Namen Gottes des Allerbarmers des Barmherzigen

Allgemeine Fragen zur Zakat


ausführliche Infos zumThema Zakat als pdf-Datei hier...

 

Die Zakat ist eine religiöse Verpflichtung für alle Muslime, die genügend Besitz haben, um Zakat geben zu können. Die Zakat-Zahlung ist ein wichtiger Bestandteil jeder islamischen Gemeinschaft, da sie auf einer Seite die ökologische und soziale Sicherheit und auf der anderen Seite das Gemeinschaftsgefühl zwischen den Menschen fördert.

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1. Was ist der Unterschied zwischen Zakat und Steuern?
Während die Zakat eine Beziehung zwischen Mensch und Gott ist, sind Steuern eine rein weltliche Angelegenheit zwischen Bürger und Staat. Die Zakat ist eine gottesdienstliche Handlung (Ibada) nur für Muslime, Steuern dagegen sind eine zivile Verpflichtung sowohl für Muslime als auch für Nichtmuslime.

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2. An wen wird Zakat gezahlt?

Allah, der Erhabene sagt:

{Wahrlich, die Abgaben sind für die Armen und die Bedürftigen und für die mit ihrer Verwaltung Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Verschuldeten, für die, die sich für die Sache Allahs einsetzen, und für Reisende; dies ist ein Gebot von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.}[1]

Dieser segensreiche Vers macht deutlich, an wen die Zakât zu entrichten ist:

1. Die Armen (fuqarâ’): Jene, die gemäß der religiösen Vorgaben nicht als besitzend gelten, d.h. keine Güter in der Größenordnung des Nisâb besitzen. Solche Personen dürfen Zakât annehmen, auch wenn sie Arbeit haben und über Arbeitskraft verfügen. 

2. Die Bedürftigen (masâkîn): Jene, die kein tägliches Essen haben, die in extremer weise arm sind.

3. Die mit ihrer Verwaltung Beauftragten (´âmilîna ´alayhâ): Die mit der Erhebung der Zakât Betrauten.

4. Diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen (mu’allafat qulûbuhum): Jene, deren Herzen für den Islam erwärmt werden sollen.

5. Die Sklaven (fî r-riqâb): Jene, die mit ihren Besitzern eine Vereinbarung über ihren Freikauf aus der Sklaverei getroffen haben.

6. Die Verschuldeten (ghârimîn): Solchen Personen, deren Schulden ihren Besitz übersteigen, darf ebenfalls Zakât gegeben werden.

 7. Die sich für die Sache Allahs einsetzen (fî sabîliLlah): Jene, die auf dem Wege Allahs kämpfen, jene, die zur Pilgerfahrt aufgebrochen und auf dem Weg dorthin mittellos geworden sind, jene, die zum Nutzen der Menschen und der Gemeinschaft des Islam zum Wohlgefallen Allahs Wissen erwerben und jene, die (Nichtmuslimen) den Islam vermitteln.

 8. Reisende (ibni sabîl): Auch wenn sie in ihrem Heimatland begütert sein sollten, darf Reisenden, denen auf der Reise das Geld ausgegangen ist, Zakât gezahlt werden.

[1]                  Qur’ân, 9:60



3. Wie wird Zakat gezahlt?
Die Entrichtung der Zakat kann in Sachwerten oder Bargeld erfolgen.

 

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4. Gibt es eine Abgabefrist?
Die Zakat- Pflicht verjährt nicht und muss daher für alle versäumten Jahre nachträglich entrichtet werden. Da die Zakat- Pflicht mit dem Tode nicht erlischt, muss die Zakat von der Erbmasse gezahlt werden und zwar vor der Verteilung an die Erben.

5. Wann ist man zakatpflichtig?
a) Man muss Muslim sein Nichtmuslime unterliegen der Zakat-Pflicht nicht, da die Zakat eine rein islamische gottesdienstliche Handlung ist. Allerdings können Nichtmuslime in einer islamischen Gesellschaft Nutzen aus der Zakat ziehen.
b) Man muss die Pubertät erreicht haben.
c) Man muss zurechnungsfähig sein.
Für Minderjährige und geistig Behinderte, die eigenes Vermögen besitzen, ist der Vormund (Wali) verpflichtet, an deren Stelle die Zakat zu entrichten.

 

6. Für welche Vermögenswerte muss Zakat bezahlt werden?

Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen, den ein Muslim haben sollte, bevor sein/ihr Vermögen zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad (s) hat diesen Betrag auf den Wert von 20 Mithqal (ca. 85g Gold – ca. 2.750 Euro, Stand: August. 2010) festgelegt. Hat ein Muslim ein Vermögen dieser Höhe am Anfang sowie am Ende eines Mondjahres (ein Mondjahr ist um zehn Tage kürzer als ein Sonnenjahr), so muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben. Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst schnell zurückgezahlt werden.

Selbstständige Geschäftsleute

Händler sollten am Anfang des Jahres anhand ihrer Buchführung den Wert ihrer Handelsgüter feststellen und davon die noch ausstehenden Schulden abziehen. Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet.

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Was ist Zakat –ul-Fitr?
Zakat-ul-Fitr ist eine auf den Monat Ramadan begrenzte Spende und unterscheidet sich wesentlich von Zakat im allgemeinen. Die Zahlung dieser spezielle Zakat, Zakat-ul-Fitr ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für Verfehlungen während des Fastens im Monat Ramadan angesehen. Die Höhe der Zakat-ul Fitr wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land. Zur Zeit (Jahr 2010) beträgt die Zakat-ul Fitr in Deutschland
8,50
Euro pro Person. Die Zakat-ul Fitr muß zwischen Beginn des Ramadan und spätestens vor dem Id-Gebet entrichtet werden.

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