1. Was ist der Unterschied
zwischen Zakat und Steuern?
Während die Zakat eine Beziehung zwischen
Mensch und Gott ist, sind Steuern eine rein weltliche Angelegenheit
zwischen Bürger und Staat. Die Zakat ist eine gottesdienstliche
Handlung (Ibada) nur für Muslime, Steuern dagegen
sind eine zivile Verpflichtung sowohl für Muslime
als auch für Nichtmuslime.

2. An wen wird
Zakat gezahlt?
Allah, der Erhabene sagt:
{Wahrlich, die Abgaben sind für die
Armen und die Bedürftigen und für die mit ihrer
Verwaltung Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen
werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für
die Verschuldeten, für die, die sich für die Sache
Allahs einsetzen, und für Reisende; dies ist ein Gebot
von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.}[1]
Dieser segensreiche Vers macht deutlich, an
wen die Zakât zu entrichten ist:
1. Die Armen (fuqarâ’):
Jene, die gemäß der religiösen Vorgaben nicht
als besitzend gelten, d.h. keine Güter in der Größenordnung
des Nisâb besitzen. Solche Personen dürfen Zakât annehmen,
auch wenn sie Arbeit haben und über Arbeitskraft verfügen.
2. Die Bedürftigen (masâkîn):
Jene, die kein tägliches Essen haben, die in extremer
weise arm sind.
3. Die mit ihrer Verwaltung Beauftragten (´âmilîna ´alayhâ):
Die mit der Erhebung der Zakât Betrauten.
4. Diejenigen, deren Herzen gewonnen werden
sollen (mu’allafat qulûbuhum): Jene, deren
Herzen für den Islam erwärmt werden sollen.
5. Die Sklaven (fî r-riqâb):
Jene, die mit ihren Besitzern eine Vereinbarung über ihren
Freikauf aus der Sklaverei getroffen haben.
6. Die Verschuldeten (ghârimîn):
Solchen Personen, deren Schulden ihren Besitz übersteigen,
darf ebenfalls Zakât gegeben werden.
7. Die sich für die Sache Allahs
einsetzen (fî sabîliLlah): Jene, die
auf dem Wege Allahs kämpfen, jene, die zur Pilgerfahrt
aufgebrochen und auf dem Weg dorthin mittellos geworden sind,
jene, die zum Nutzen der Menschen und der Gemeinschaft des
Islam zum Wohlgefallen Allahs Wissen erwerben und jene, die
(Nichtmuslimen) den Islam vermitteln.
8. Reisende (ibni sabîl):
Auch wenn sie in ihrem Heimatland begütert sein sollten,
darf Reisenden, denen auf der Reise das Geld ausgegangen ist, Zakât gezahlt
werden.
3. Wie wird Zakat gezahlt?
Die Entrichtung der Zakat kann in Sachwerten
oder Bargeld erfolgen.
Wir geben auch Ihre Zakat und
Zakat ul Fitr weiter!
Haqqani Trust
Konto Nr. 360 43 37
Kreissparkasse Euskirchen (BLZ 382 50 110)
Kennwort: Zakat/Zakat ul Fitr
4. Gibt es eine
Abgabefrist?
Die Zakat- Pflicht verjährt nicht und muss
daher für alle versäumten Jahre nachträglich
entrichtet werden. Da die Zakat- Pflicht mit dem Tode nicht
erlischt, muss die Zakat von der Erbmasse gezahlt werden
und zwar vor der Verteilung an die Erben.
5. Wann ist man zakatpflichtig?
a) Man muss Muslim sein Nichtmuslime
unterliegen der Zakat-Pflicht nicht, da die Zakat
eine rein islamische gottesdienstliche Handlung ist.
Allerdings können Nichtmuslime in einer islamischen
Gesellschaft Nutzen aus der Zakat ziehen.
b) Man muss die Pubertät erreicht haben.
c) Man muss zurechnungsfähig sein.
Für Minderjährige und geistig Behinderte, die eigenes
Vermögen besitzen, ist der Vormund (Wali) verpflichtet,
an deren Stelle die Zakat zu entrichten.

6. Für welche Vermögenswerte
muss Zakat bezahlt werden?
Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen,
den ein Muslim haben sollte, bevor sein/ihr Vermögen
zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad (s) hat diesen
Betrag auf den Wert von 20 Mithqal (ca. 85g Gold – ca. 2.750
Euro, Stand: August. 2010) festgelegt. Hat ein Muslim ein Vermögen
dieser Höhe am Anfang sowie am Ende eines Mondjahres
(ein Mondjahr ist um zehn Tage kürzer als ein Sonnenjahr),
so muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben.
Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst
schnell zurückgezahlt werden.
Selbstständige Geschäftsleute
Händler sollten am Anfang des Jahres
anhand ihrer Buchführung den Wert ihrer Handelsgüter
feststellen und davon die noch ausstehenden Schulden abziehen.
Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet.
Wir geben auch Ihre Zakat und
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Kennwort: Zakat/Zakat ul Fitr
Was
ist Zakat –ul-Fitr?
Zakat-ul-Fitr ist eine
auf den Monat Ramadan begrenzte Spende und unterscheidet
sich wesentlich von Zakat im allgemeinen. Die Zahlung dieser
spezielle Zakat, Zakat-ul-Fitr ist Pflicht für alle
Muslime (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und
Ausgleich für Verfehlungen während des Fastens
im Monat Ramadan angesehen. Die Höhe der Zakat-ul Fitr
wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft
der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet
sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen,
sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache
Mahlzeit im jeweiligen Land. Zur Zeit (Jahr 2010) beträgt
die Zakat-ul Fitr in Deutschland
8,50 Euro pro Person. Die
Zakat-ul Fitr muß zwischen Beginn des Ramadan und spätestens
vor dem Id-Gebet entrichtet werden.
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