Osmanische Herberge Facebook Page Youtube Channel Osmanische Herberge Kall Instagram Sheikh Hassan Dyck
  • Salam Alaikum & Herzlich Willkommen

    Eine Autostunde westlich von Köln in der Eifel besteht seit 20 Jahren die Osmanische Herberge, ein Haus der offenen Türen und des spirituellen Lernens in der Tradition einer Sufi Dergah.

  • Spiritualität leben

    Menschen aus aller Welt kommen regelmäßig zusammen, um in der Gemeinschaft aufzutanken, gemeinsam zu Essen und Allah zu gedenken, so wie es Sufi-Meister Scheikh Nazim empfohlen hat.

  • Gemeinsam beten

    In unserer Moschee sind Muslime und andersgläubige Menschen jeder Zeit herzlich willkommen. Die Zeiten für die gemeinsamen Gebete und das Juma (Freitagsgebet) findet ihr hier.

  • SufiSoul Festival

    Zum 21. mal wird in diesem Jahr das zweitägige "SufiSoul" Weltmusik Festival in der Osmanischen Herberge stattfinden. Festival-Infos und weitere Konzerttermine findet ihr hier.

  • Sommercamp / Wintercamp

    Zweimal Jährlich finden in der Herberge einwöchige Familienfreizeiten mit einem bunten Angebot an Workshops und Seminangeboten statt. Mehr erfahren.

  • Koran studieren

    Für alle, die den heiligen Koran erlernen und studieren möchten bieten wir im Zentrum kostenlosen Koran Unterricht an. Mehr erfahren über die Koran Schule.

  • Ehe schließen

    Wer heiraten möchte, dem stehen in unserer Herberge alle Tür offen. Wir laden euch ein, mit uns zu feiern. Mehr lesen über muslimische Festtage und Hochzeiten.

  • Natur erleben

    Der Nationalpark Eifel lädt ein in die Natur - Familien mit Kindern sind uns herzlich Willkommen!
    Informationen zu Anfahrt, Übernachtung und Ausflugszielen in der Nähe findet ihr hier.

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Aktuelle Termine:

    Zakat & Zakat ul-Fitr

    Allgemeine Informationen zur Zakat
    Was ist Zakat ul-Fitr?




    Allgemeine Informationen zur Zakat

    Die Zakat ist eine religiöse Verpflichtung für alle Muslime, die genügend Besitz haben, um Zakat geben zu können. Die Zakat-Zahlung ist ein wichtiger Bestandteil jeder islamischen Gemeinschaft, da sie auf einer Seite die ökologische und soziale Sicherheit und auf der anderen Seite das Gemeinschaftsgefühl zwischen den Menschen fördert.

    Wir geben auch Ihre Zakat und Zakat ul Fitr weiter!

    1. Was ist der Unterschied zwischen Zakat und Steuern?

      Während die Zakat eine Beziehung zwischen Mensch und Gott ist, sind Steuern eine rein weltliche Angelegenheit zwischen Bürger und Staat. Die Zakat ist eine gottesdienstliche Handlung (Ibada) nur für Muslime, Steuern dagegen sind eine zivile Verpflichtung sowohl für Muslime als auch für Nichtmuslime.

    2. An wen wird Zakat gezahlt?

      Allah, der Erhabene sagt im Heiligen Koran:
      „Wahrlich, die Abgaben sind für die Armen und die Bedürftigen und für die mit ihrer Verwaltung Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Verschuldeten, für die, die sich für die Sache Allahs einsetzen, und für Reisende; dies ist ein Gebot von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise“
      Dieser segensreiche Vers macht deutlich, an wen die Zakat zu entrichten ist:

      1. Die Armen (fuqarâ’)
        Jene, die gemäß der religiösen Vorgaben nicht als besitzend gelten, d.h. keine Güter in der Größenordnung des Nisâb besitzen. Solche Personen dürfen Zakât annehmen, auch wenn sie Arbeit haben und über Arbeitskraft verfügen.

      2. Die Bedürftigen (masâkîn)
        Jene, die kein tägliches Essen haben, die in extremer weise arm sind.

      3. Die mit ihrer Verwaltung Beauftragten (´âmilîna ´alayhâ)
        Die mit der Erhebung der Zakât Betrauten.

      4. Diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen (mu’allafat qulûbuhum)
        Jene, deren Herzen für den Islam erwärmt werden sollen.

      5. Die Sklaven (fî r-riqâb)
        Jene, die mit ihren Besitzern eine Vereinbarung über ihren Freikauf aus der Sklaverei getroffen haben.

      6. Die Verschuldeten (ghârimîn)
        Solchen Personen, deren Schulden ihren Besitz übersteigen, darf ebenfalls Zakât gegeben werden.

      7. Die sich für die Sache Allahs einsetzen (fî sabîliLlah)
        Jene, die auf dem Wege Allahs kämpfen, jene, die zur Pilgerfahrt aufgebrochen und auf dem Weg dorthin mittellos geworden sind, jene, die zum Nutzen der Menschen und der Gemeinschaft des Islam zum Wohlgefallen Allahs Wissen erwerben und jene, die (Nichtmuslimen) den Islam vermitteln.

      8. Reisende (ibni sabîl)
        Auch wenn sie in ihrem Heimatland begütert sein sollten, darf Reisenden, denen auf der Reise das Geld ausgegangen ist, Zakât gezahlt werden.


    3. Wie wird Zakat gezahlt?

      Die Entrichtung der Zakat kann in Sachwerten oder Bargeld erfolgen.

      Wir geben auch Ihre Zakat und Zakat ul Fitr weiter:

      Sufipfad der Liebe e.V.
      IBAN: DE07 5209 0000 0116 1160 06 | BIC/Swift Code: GENODE51KS1
      Volksbank Kassel Göttingen eG
      Kennwort: Bitte NICHT ausfüllen!!!

    4. Gibt es eine Abgabefrist?

      Die Zakat- Pflicht verjährt nicht und muss daher für alle versäumten Jahre nachträglich entrichtet werden. Da die Zakat- Pflicht mit dem Tode nicht erlischt, muss die Zakat von der Erbmasse gezahlt werden und zwar vor der Verteilung an die Erben.

    5. Wann ist man zakatpflichtig?

      1. Man muss Muslim sein
        Nichtmuslime unterliegen der Zakat-Pflicht nicht, da die Zakat eine rein islamische gottesdienstliche Handlung ist. Allerdings können Nichtmuslime in einer islamischen Gesellschaft Nutzen aus der Zakat ziehen.

      2. Man muss die Pubertät erreicht haben.

      3. Man muss zurechnungsfähig sein.
        Für Minderjährige und geistig Behinderte, die eigenes Vermögen besitzen, ist der Vormund (Wali) verpflichtet, an deren Stelle die Zakat zu entrichten.

    6. Für welche Vermögenswerte muss Zakat bezahlt werden?

      Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen, den ein Muslim haben sollte, bevor sein/ihr Vermögen zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad sallallahu 'alayhi wa sallam (Friede und Segen Allahs auf ihm) hat diesen Betrag auf den Wert von 20 Mithqal (ca. 85g Gold – ca. 2.651 Euro, Stand: 6.Juli 2014) festgelegt. Hat ein Muslim ein Vermögen dieser Höhe am Anfang sowie am Ende eines Mondjahres (ein Mondjahr ist um zehn Tage kürzer als ein Sonnenjahr), so muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben. Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst schnell zurückgezahlt werden.

    7. Selbstständige Geschäftsleute

      Händler sollten am Anfang des Jahres anhand ihrer Buchführung den Wert ihrer Handelsgüter feststellen und davon die noch ausstehenden Schulden abziehen. Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet.

      Wir geben auch Ihre Zakat und Zakat ul Fitr weiter!




    Was ist Zakat ul-Fitr?

    Zakat-ul-Fitr ist eine auf den Monat Ramadan begrenzte Spende und unterscheidet sich wesentlich von Zakat im allgemeinen. Die Zahlung dieser spezielle Zakat, Zakat-ul-Fitr ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für Verfehlungen während des Fastens im Monat Ramadan angesehen. Die Höhe der Zakat-ul Fitr wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land. Zur Zeit (2023) beträgt die Zakat-ul Fitr in Deutschland 10,- Euro pro Person. Die Zakat-ul Fitr muß zwischen Beginn des Ramadan und spätestens vor dem Id-Gebet entrichtet werden.

    "Fitr" ist das Fastenbrechen, und "zakat-ul-fitr" oder auch "sadaqat-ul-fitr" ist eine Abgabe, die gegen Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet wird. Die wichtigsten Grundsätze dazu lassen sich den folgenden drei Überlieferungen entnehmen:

    Ibn Abbas sagte: Allahs Gesandter sallallahu 'alayhi wa sallam (Friede und Segen Allahs auf ihm) hat die "sadaqat-ul-fitr" vorgeschrieben als Reinigung für den Fastenden von Nichtigem und Obszönem und als Speisung für die Armen. Wer es vor dem Gebet (des Festes) entrichtet, für den ist es angenommene "zakat", und wer es nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine "sadaqah" wie andere." (Abu Dawud)

    Ibn Umar sagte: "Der Prophet sallallahu 'alayhi wa sallam (Friede und Segen Allahs auf ihm) schrieb als "sadaqat-ul-fitr" ein "sa?" Gerste oder Datteln vor, zu entrichten von Jung und Alt, Frei und Unfrei, Mann und Frau." (Abu Dawud)

    Ibn Umar sagte: Allahs Gesandter sallallahu 'alayhi wa sallam (Friede und Segen Allahs auf ihm) trug uns hinsichtlich der "sadaqat-ul-fitr" auf, sie zu geben, bevor die Leute zum Gebet gingen. Er sagte: Abdullah bin Umar pflegte sie ein oder zwei Tage vorher zu entrichten. (Abu Dawud)

    Auch wenn die Religionsgelehrten hinsichtlich gewisser Einzelheiten unterschiedliche Ansichten vertreten, läßt sich zur "zakat-ul-fitr" also folgendes sagen:

    Wer im Ramadan fastet, entrichtet auch die "zakat-ul-fitr", sofern er nicht selbst bedürftig ist.

    Für sich bereinigt er damit gewisse Mängel, die ihm während der Fastenzeit unterlaufen sind, den Armen leistet er damit zugleich eine Hilfe.

    Zur Zeit des Propheten Muhammad sallallahu 'alayhi wa sallam (Friede und Segen Allahs auf ihm) wurde die "zakat-ul-fitr" in Form von landesüblichen Lebensmitteln gegeben. Das zur Zeit des Propheten Muhammad sallallahu 'alayhi wa sallam (Friede und Segen Allahs auf ihm) gebräuchliche Maß von einem "sa" entspricht etwa 1100 Gramm. Auch heutzutage wird in vielen muslimischen Ländern Reis, Getreide oder Mehl an die Armen verteilt, andererseits die "zakat-ul-fitr" aber auch als Geld entrichtet. Geht man von den heute in Deutschland üblichen Preisen für Nahrungsmittel aus und möchte den Bedürftigen damit wenigstens ein bescheidenes Festmahl am Tag des Fastenbrechens ermöglichen, so sollte man einen Betrag von 10,- Euro ansetzen (Stand 2023).

    Jeder, der in Frage kommt, zahlt aus seinem eigenen Vermögen. Für Kinder, die kein eigenes Vermögen haben, ist der Vater zuständig. Die Ehefrau, die eigenes Vermögen hat, zahlt für sich selbst, der Ehemann muß nicht, darf aber für sie aufkommen.

    Auch wenn viele Muslime die "zakat-ul-fitr" erst am letzten Fastentag oder sogar erst unmittelbar vor dem Festgebet entrichten, ist es doch sinnvoll, damit nicht so lange zu warten, insbesondere, wenn die Empfänger dieser Gabe nicht in unmittelbarer Nachbarschaft leben. Wir bieten seit vielen Jahren die Möglichkeit, die "zakat u-l-fitr" an Bedürftige weiter zu leiten. Wir sehen dies einerseits als einen Dienst, den wir unseren Spendern erweisen, denn wir helfen ihnen, ihre religiöse Pflicht zu erfüllen. Aber andererseits ist es auch eine bedeutsame Hilfe für die Armen, in deren Namen wir uns bedanken. Auch in diesem Ramadan beabsichtigen wir, mit der "zakat-ul-fitr" bedürftigen Menschen zu helfen und eine Freude zu machen. Und die Hilfe ist bei Allah.

    Wir geben auch Ihre Zakat und Zakat ul Fitr weiter!
    Weiterführende Infos
    Die Zakat aus der Perspektive der Rechtswissenschaft - Das Stifungs- und Spendenwesen im Islam
    Osman Nuri Topbaş
    Download als pdf

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